Normung und Recht
Die Anwendung von Normen ist freiwilliger Natur. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn sie in Rechtsvorschriften zitiert werden. Auch im Falle von EG-Richtlinien, die auf harmonisierte Normen Bezug nehmen, erhalten letztere eine besondere Bedeutung. Eine Liste der EG-Richtlinien mit den dazugehörigen harmonisierten Normen finden Sie hier.
Dennoch haben Normen im Zusammenhang mit der Produkthaftung eine wichtige Funktion: Sie gelten als eindeutige und anerkannte Regeln der Technik. Im Falle eines Rechtsstreits billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zu. Dem Unternehmen wird zugebilligt, dass es die anerkannten Regeln der Technik beachtet hat. Das heißt: die Beweislast kehrt sich zugunsten des Unternehmens um und der Kläger muss nachweisen, dass das beanstandete Produkt oder die Dienstleistung trotzdem fehlerhaft war.
Um Haftungsrisiken gar nicht erst entstehen zu lassen, müssen bereits bei der Planung und Konstruktion der Stand der Technik und die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Hierbei spielen in erster Linie Rechtsvorschriften eine Rolle. Insbesondere EG-Richtlinien und die sich daraus ergebenden Konformitätsanforderungen sind zu beachten. Die Dokumentenverwaltung im Unternehmen muss gewährleisten, dass
- die herangezogenen Vorschriften und Regeln immer auf dem neuesten Stand sind und dass
- die für ein Produkt oder eine Dienstleistung herangezogenen Vorschriften dokumentiert sind, so dass die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
In der Regel können Produktfehler vermieden werden, wenn die einschlägigen Normen beachtet werden.